„Wirtschaftssanktionen“ und Globaler Süden – Rechtliche, politische und humanitäre Dimensionen von einseitigen Zwangsmaßnahmen
Beschreibung
„Wirtschaftssanktionen“ und Globaler Süden – Rechtliche, politische und humanitäre Dimensionen von einseitigen Zwangsmaßnahmen
Veranstaltung am 15. November, 14-18 Uhr im Übersee-Museum Bremen & online - Infos & Anmeldung: LINK
Veranstalter: IALANA Deutschland, Netzwerk Cuba, Vereinigung Demokratischer Jurist:innen, Bremer Friedensforum, Bremen-Kuba Solidarität konkret, Bremer Informationszentrum für Menschenrechte und Entwicklung
Programm:
14:00 Begrüßung: Kornelia Kania, IALANA
14:10 Block 1:
- Völkerrecht & Wirtschaftssanktionen. Das Interventionsverbot als völkerrechtliche Grenze für Sanktionen. Volkert Ohm, IALANA
- Wirtschaftssanktionen und Menschenrechte. Heiner Fechner, IALANA
15:20 Pause
15:30 Block 2: Wirkungen und Reaktionen westlicher Sanktionen
- Wirtschaftsblockaden und die Entwicklung einer multipolaren Welt, Joachim Guilliard, Friedensaktivist und freiberuflicher Autor mit den Schwerpunkten, US-Politik,
Wirtschaftsanktionen und Naher und Mittlerer Osten. - Politik und Folgen der Syrien-Sanktionen, Wiebke Diehl, Journalistin mit Schwerpunkt Westasien (Naher und Mittlerer Osten).
- Gesundheitliche Auswirkungen von Wirtschaftssanktionen, Helmut Lohrer, IPPNW
16:40 Pause
16:50 Block 3: Die Kuba-Blockade, das Kuba-Tribunal & rechtliche Handlungsmöglichkeiten
- Geschichte, Entwicklung, Wirkungen der Kuba-Blockade und des Widerstands
Prof. Miguel Torres Tesoro, stellv. kubanischer Botschafter - Juristische Möglichkeiten des Widerstandes gegen die Blockade
Prof. Dr. Norman Paech
18:00 Schluss mit anschließenden lockeren Gedankenaustausch
Sanktionen haben viele Gesichter. Sie wirken in verschiedener Weise, und zwar zumeist auch auf verschiedene Inhaber
von Rechten: Staaten, deren Regierungen und Völker, sowie Einzelpersonen, Wirtschaftsunternehmen und Medien.
Sanktionen werden unterschiedlich verhängt: entweder von einzelnen Staaten, die sich ggf. zu einer koordinierten Aus-
übung verbünden (sogenannte einseitige oder unilaterale Sanktionen – völkerrechtlich präziser auch einseitige Zwangs-
maßnahmen (EZM) genannt), oder aber von den Vereinten Nationen im Falle „einer Bedrohung oder eines Bruches
des Friedens oder einer Angriffshandlung“ (Art. 39 UN-Charta) (sogenannte multilaterale Sanktionen). Die Feststellung,
ob der letztgenannte Fall vorliegt, trifft der Sicherheitsrat. Er legt auch fest, welche Maßnahmen zu ergreifen und von
den Mitgliedern der UN durchzuführen sind, um die Beendigung des festgestellten völkerrechtswidrigen Verhaltens zu
erzwingen (Art. 41 UN-Charta).
Die völkerrechtlichen Regeln, welche die Zulässigkeit von Sanktionen begrenzen, wirken in unterschiedlicher Weise auf
unilaterale Sanktionen einerseits und multilaterale Sanktionen andererseits.
Die Tagung wird über die rechtlichen, politischen und humanitären Dimensionen von „Wirtschaftssanktionen“ informie-
ren mit Fokus auf westliche Sanktionen und Globaler Süden. Die Tagung findet vorbereitend für eine nächste, internatio-
nale Veranstaltung zu „Wirtschaftssanktionen“ statt. Vorbereitend für die Tagung empfehlen wir das Dossier Sanktionen
& einseitige Zwangsmaßnahmen- Auswirkungen und völkerrechtliche Grenzen, welches von IALANA Deutschland in
Zusammenarbeit mit der Informationsstelle Wissenschaft und Frieden e.V. veröffentlicht wurde.


















