Bayerisches "Gesetz zur Förderung der Bundeswehr" vom 23. Juli 2024 ist verfassungwidrig!

Mitteilung zu wichtigem Teilerfolg einer Popularklage gegen das Bundeswehrfördergesetz vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof

Als Mitkläger gegen das bayerische Bundeswehrfördergesetz möchte ich mit dieser Mail auf ein Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtshof vom 3.03.2026 (Az. Vf. 3-VII-25) hinweisen. Dieses Urteil erging aufgrund einer Popularklage von 200 Kläger:innen gegen die per Gesetz verordnete Kooperation von Schulen, Universitäten/Hochschulen, inklusive Forschungsbereichen mit der Bundeswehr. ...

Nun haben die Kläger:innen mit diesem Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtshofs einen wichtigen Teilerfolg errungen. Immerhin ist ein zentraler Aspekt des angegriffenen Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern vom 23. Juli 2024 für verfassungwidrig erklärt worden: nämlich die gesetzlich angeordnete Pflicht zur ungehinderten Zusammenarbeit von Hochschulen (mitsamt ihren Forschungsbereichen) mit der Bundeswehr im Interesse der "nationalen Sicherheit". Diese Regelung verstoße gravierend gegen das Rechtsstaatsprinzip, urteilte das Gericht, und so auch gegen die Wissenschaftsfreiheit, also die Freiheit von Forschung und Lehre. Dagegen sind andere Klagepunkte gegen problematische Regelungen des Gesetzes leider als unbegründet zurückgewiesen worden: so etwa die Regelung zur Zusammenarbeit von Schulen mit Jugendoffizieren der Bundeswehr im Rahmen der politischen Bildung und selbst zur Zulassung von Karriereberatern der Bundeswehr in schulischen Veranstaltungen.

Weitere Informationen und Einschätzungen sind aus der Pressemitteilung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gleich hier im Anschluss zu ersehen. Die GEW Bayern hatte die Popularklage 2025 initiiert, die von einem breiten Bündnis aus Wissenschaft, Gewerkschaften und Friedensorganisationen getragen wird.

(Rolf Gössner)

Anhang:

Pressemitteilung Nr. 08 / 2026 vom 12. März 2026

Verfassungsgerichtshof stoppt Zwang zur Bundeswehr-Kooperation an Hochschulen

Bündnis von 200 Kläger*innen erzielt vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof großen Teilerfolg – Wissenschaftsfreiheit und Rechtsstaatsprinzip gestärkt

Ein breites Bündnis aus 200 Klägerinnen hat vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof einen bedeutenden Teilerfolg erzielt. Das Gericht erklärte einen zentralen Passus des Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern für verfassungswidrig. Damit wurde der gesetzliche Versuch gestoppt, Hochschulen zur Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Bundeswehr zu verpflichten – ein Eingriff, der nach Auffassung des Gerichts gegen die Wissenschaftsfreiheit sowie gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verstößt.

Der beanstandete Passus steht im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG), Art. 6 Abs. 8 Satz 2, eingefügt durch das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern vom 23. Juli 2024: „Sie (die Hochschulen, Ergänzung Verf.) haben mit ihnen (der Bundeswehr, Ergänzung Verf.) zusammenzuarbeiten, wenn und soweit das Staatsministerium auf Antrag der Bundeswehr feststellt, dass dies im Interesse der nationalen Sicherheit erforderlich ist.“ Nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs verstößt diese Verpflichtung gegen grundlegende verfassungsrechtliche Prinzipien, insbesondere gegen das Rechtsstaatsprinzip sowie gegen die Wissenschaftsfreiheit.

Aus Sicht des Kläger*innen-Bündnisses wurde damit der gravierendste Eingriff des Gesetzes in die Autonomie der Hochschulen erfolgreich angegriffen. Durch die gesetzliche Verpflichtung wäre den Hochschulen eine Zusammenarbeit mit der Bundeswehr faktisch vorgeschrieben worden. Darüber hinaus wurde im Verfahren deutlich, dass der Freistaat Bayern mit dieser Regelung auch seine Zuständigkeiten überschritten hatte. Fragen der Organisation und Aufgaben der Bundeswehr liegen grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Bundes. Der Versuch, über ein Landesgesetz verbindliche Vorgaben zur Zusammenarbeit von Hochschulen mit der Bundeswehr zu schaffen, berührt daher auch das Rechtsstaatsprinzip, das eine klare Einhaltung der Kompetenzordnung verlangt.

Breites Bündnis aus Wissenschaft, Gewerkschaften und Friedensorganisationen

Die Popularklage wurde von einem breiten Bündnis aus Wissenschaftler*innen, Studierenden, Hochschulangehörigen, Gewerkschaften und Friedensorganisationen getragen.

Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern, Martina Borgendale, erklärt: „Wir bedauern, dass das Gericht die Verpflichtung der Schulen zu Auftritten von Jugendoffizier*innen der Bundeswehr weiterhin zulässt. Insgesamt stellt die Entscheidung jedoch einen großen Erfolg dar, weil sie die Wissenschaftsfreiheit stärkt und Hochschulen nicht gesetzlich zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verpflichtet werden dürfen.“

Auch die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Bayern sieht in der Entscheidung ein wichtiges Signal. Maria R. Feckl, Sprecherin im Landesverband, erklärt: „Das Urteil ist ein wichtiger Schritt gegen die zunehmende Militarisierung von Bildung und Wissenschaft. Hochschulen müssen selbst entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie Kooperationen eingehen – staatlicher Zwang dazu ist mit der Freiheit von Forschung und Lehre und der Friedenspflicht in der Bayerischen Verfassung unvereinbar.“

Adelheid Rupp, die Rechtsanwältin des Bündnisses, betont die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung: „Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ist ein wichtiger Erfolg für die Wissenschaftsfreiheit und für das Rechtsstaatsprinzip. Zugleich zeigt das Urteil deutlich, dass der Freistaat Bayern seine Zuständigkeiten überschritten hat, als er versuchte, über ein Landesgesetz verbindliche Vorgaben zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr zu schaffen.“

Entscheidung stärkt Wissenschaftsfreiheit

Eduard Meusel, Sprecher der Fachgruppe Hochschule und Forschung der GEW Bayern, erklärt weiter: "Zahlreiche Wissenschaftlerinnen und wissenschaftliche Einrichtungen können aufatmen: ihnen kann auch in Zukunft Wissenschaftsminister Blume nicht einfach diktieren, woran und für wen sie zu forschen haben. Blume diffamierte die Verteidigerinnen der Wissenschaftsfreiheit als ‚naive Moral-Pazifisten’. Die Entscheidung des Gerichts entlarvt nun aber seine Politik und die der Staatsregierung als reinen Populismus auf Kosten der Integrität der bayerischen Verfassung.“

Bündnis berät über weitere politische Schritte

Das Kläger*innen-Bündnis kündigte an, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs nun gemeinsam auszuwerten und weitere Schritte zu beraten. Dabei geht es insbesondere um die Fragen,

- wie an Hochschulen das Recht der Wissenschaftlerinnen, ausschließlich zivile Forschung zu betreiben, besser geschützt und gestärkt werden kann und
- wie verhindert werden kann, dass Jugendoffizierinnen der Bundeswehr verstärkt an Schulen auftreten und dort für die Bundeswehr werben.

Die beteiligten Organisationen erklärten, die Auswirkungen des Urteils sorgfältig zu prüfen und die öffentliche Debatte über die Militarisierung der Gesellschaft weiterzuführen.